Verhaltenskodex

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Flag Counter Marktplatz Mittelstand - EsoterischeLebensberatungStein

Ethische Standards für professionelle Beratung.

Als Dienstgemeinschaft sind die Beratungsdienste darauf angelegt, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu begegnen, zu beraten und zu begleiten. Dieser Dienst ist dabei am Wohl der Klienten/Kunden, vor allem am Wohl der Kinder und Jugendlichen, orientiert. Dies bestimmt nicht nur das Handeln der Beraterinnen und Berater, sondern verpflichtet in gleicher Weise das Handeln aller, die in der Verwaltung, der Leitung der Dienststellen und der zentralen Administration der Beratungsdienste arbeiten. 

Die folgenden Ethischen Standards dienen dem Schutz der Klienten/Kunden und der Wahrung ihrer Menschenwürde und Autonomie. Sie vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lebensberatung eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, die extern überprüfbar sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensberatung beachten die Integrität und Würde des Individuums(einzelnen) und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein. Berater hat die Aufgabe, seine Fähigkeiten und Kenntnisse zum Wohle der Klienten-Kunden- einzusetzen. Sein berufliches Handeln ist von der Verantwortung und dem Respekt gegenüber den Menschen geprägt, mit denen Er arbeitet. Um helfen zu können, benötigen Er das Vertrauen der Klienten-Kunden-. Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz. Verhaltenskodex Berater bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie qualifiziert sind. Sie sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und sich auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. In wesentlichen Teilen, nämlich dem Schutz des Privatgeheimnisses (§203 StGB), dem Zeugnisverweigerungsrecht (§383 ZPO, §53 StPO) und dem Verbot der Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses zu sexuellen Handeln (§174c StGB) sind die Ethischen Standards gesetzlich gesichert. Neben den gesetzlich geregelten Sanktionen kann ein Verstoß gegen die Ethischen Standards dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Obgleich rechtlich und fachlich die Grenzen beraterisch-therapeutischen Handelns demnach klar gezogen sind, kann es in der Praxis Situationen geben, in denen Fachkräfte sich nicht sicher sind, ob sie selbst oder andere Fachkräfte die Standards des fachlichen Handelns einhalten. Es gilt daher eine Kultur der Achtsamkeit zu pflegen, in der es selbstverständlich ist, das eigene Handeln und das Handeln anderer wahrzunehmen und mit ihnen Irritationen und Verstöße gegen den Verhaltenskodex offen an zu sprechen. Dazu gehört es, das vertrauensvolle kollegiale Gespräch zu entwickeln und zu pflegen. 

Verhaltensgrundsätze gegenüber Klienten/Kunden.

 Grundsätzlich gilt: als Lebensberater begegne Ich Klienten mit Aufmerksamkeit, Interesse, Anteilnahme und Wertschätzung. Aus der Aufgabe zu Beraten ergeben sich weitere Verhaltensgrundsätze, die zu beachten sind: Berater beachten die Verschwiegenheitspflicht Alle Mitarbeitenden der Lebensberatung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Berater unterliegen darüber hinaus dem strafgesetzlich bewehrten Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen. Dieses hohe Gut darf nur mit Einwilligung der Betroffenen und in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen preisgegeben werden. Der Schutz des Privatgeheimnisses wird durch die gesetzlichen Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht fundiert und begrenzt (Gefahr für Leib und Leben, Kindeswohlgefährdung). Berater machen sein fachliches Handeln transparent Das fachliche Handeln wird zur Förderung einer vertrauensvollen Beratungssituation den Klienten transparent gemacht. Hierzu zählen z.B. Informationen über Beratung, die Transparenz der angewandten Methoden, die Frage der Datenweitergabe und des Datenschutzes, Kostenregelungen und andere wichtige Kriterien der Fachlichkeit. Klienten/Kunden werden in geeigneter Weise von den Verhaltensgrundsätzen in Kenntnis gesetzt. Der Umgang mit Beschwerden von Klienten ist zu regeln und diese sind über die Beschwerdewege zu informieren. 

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